Psychotherapie, Traumatherapie

Traumatherapie

Während meiner langjährigen Tätigkeit als Polizistin konnte ich viele Erfahrungen im Umgang mit Opfern, Zeugen, Angehörigen und Tätern von Straftaten wie Stalking, Häusliche Gewalt, -sexuelle Belästigung, -Bedrohung, Jugendkriminalität und weiteren Delikten sammeln.  

Viele der Betroffenen leiden an den psychischen oder auch psychosomatischen Folgen, also an starken körperlichen Reaktionen aufgrund der seelischen Belastung. Dabei können Geräusche, (Gerüche, Stimmen etc.) die Erinnerung an die Tat auslösen und sich z.B. durch Herzrasen oder steigenden Blutdruck zeigen. 

Wenn wir etwas sehr Belastendes erlebt haben, wird unser System mit einer Stressreaktion reagieren.

Oftmals bewältigen wir solche Krisen mithilfe unserer eigenen Ressourcen und die Symptome verschwinden nach einigen Tagen oder Wochen wieder. Wenn diese Symptome länger andauern und zu deutlichen Beeinträchtigungen in privaten, sozialen, beruflichen oder anderen wichtigen Lebensbereichen führen, sollte professionelle Hilfe (Traumatherapie) aufgesucht werden.

Typische Symptome von traumabedingten Störungen sind:

-ein Wiedererleben des traumatischen Ereignisses in Form von unkontrollierten Gedanken oder Bildern („Flashbacks“

-die Vermeidung von traumanahen Reizen in Handeln & Denken

-Taubheitsgefühl gegenüber anderen Menschen und Emotionen

-Übererregung (schwitzen, zittern oder Herzrasen)

-erhöhte Schreckhaftigkeit

Einige Opfer entwickeln auch Schuldgefühle und fragen sich, was sie anders hätten machen können. Sie geben die Tat nicht dorthin, wo sie hingehört: in die Verantwortung des Täters.

"Die Wunden, die am langsamsten heilen, sind die, die man von außen nicht sieht..."

Um das Erlebte zu verarbeiten, ist die Traumatherapie eine sehr effektive Methode. Ich habe eine mehrjährige Ausbildung im Bereich der Traumatherapie absolviert und arbeite mit der sogenannten „KReST“-Methode (Körper, Ressourcen und Systemorientierte Traumatherapie). Es gibt unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, dass die Therapiekosten bei mir nach dem §42 SGB XIV -Krankenbehandlung für Opfer von Gewalttaten- bezahlt werden.

Die Erfahrung hat mich gelehrt, dass aus Unwahrheit und Gewalt auf Dauer niemals Gutes entstehen kann. (Mahatma Gandhi)

Befinden Sie sich in akuter Gefahr?

Sollten Sie sich in Gefahr befinden, sich bedroht fühlen oder gerade Zeuge einer Straftat werden: rufen Sie die Polizei unter 110 an !

http://www.onlinewache.polizei.niedersachsen.de

Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen

Beratungsangebot für von Gewalt betroffene Frauen und deren soziales Umfeld:  08000-116016

http://www.hilfetefon.de

Angebote für Kinder u. Jugendliche

Kinder- und Jugendtelefon: 0800 111 0333

Nummer gegen Kummer: 116 111 oder online unter http://www.nummergegenkummer.de

Hilfe bei Zwangsheirat

Bei drohender oder bestehender Zwangsheirat, Gewalt im Namen der Ehre: 0800 0667 888

http://www.kargah.de